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Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 17. Mai 2022
icon.crdate04.07.2022
TOP 1: Klärschlammumwälzung Kläranlage Gammertingen
Bürgermeister Traub begrüßt Herrn Martin Stahl, Ressortleiter Verfahrenstechnik der Firma SWECO GmbH aus Stuttgart, dessen Kollegin Frau Reuther und Herrn Michael Weissenberger, Klärwärter der Kläranlage Gammertingen.
Der Vorsitzende erklärt, dass im Zuge der Aufgabe der Neufraer Kläranlage und dem Anschluss an die Sammelkläranlage in Gammertingen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen wurde, welche eine Kostenbeteiligung von 24,6 % der Gemeinde Neufra an den Investitionskosten in der Gammertinger Kläranlage vorsieht. Dies betreffe auch die Nachrüstung einer Klärschlammumwälzung. Er übergab das Wort an Herrn Stahl.
Herr Martin Stahl, erläuterte dem Gremium die Notwendigkeit für die Installation einer Klärschlammumwälzung.
Die Ablagerungen im Trichterbereich seien eine Gefahr für das Rohrleitungssystem (Verdrängung, Umwälzung) und reduziere das „aktive“ Volumen. Die Gasausbeute werde verringert, der Glühverlust erhöht und es entstehe eine Verschlechterung der Klärschlammentwässerung.
Bisher wurde die komplette Entleerung des Faulbehälters in Eigenregie durch Herrn Weissenberger zur Beseitigung der Ablagerungen durchgeführt. Würde diese Entleerung durch eine Fremdfirma erfolgen, kämen alle 3 – 5 Jahre zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 30.000 € nur für die Entleerung auf die Kommunen zu.
Herr Stahl hat 3 verschiedene Verfahrensvarianten gegenübergestellt, die Kosten dazu berechnet und die Vor- und Nachteile dazu erläutert.
Der Faulschlammmischer ist teurer als die Gaseinpressung und scheidet somit aus. Die Variante mit dem Rührwerk sei das kostengünstigste Verfahren, so Herr Stahl.
Die Gaseinpressung wäre vorteilhaft in Bezug auf die Durchmischung und die Vermeidung von Ablagerungen im Trichterbereich, allerdings sei es schwieriger diese Gaseinpressungsanlage in den jetzigen Bestand der Kläranlage einzubinden. Um dies zu vereinfachen wird ein zusätzliches Betriebsgebäude in Form einer Fertiggarage notwendig. Dieses zusätzliche Gebäude war bei der ursprünglichen Kostenschätzung nicht mit eingerechnet. Zusätzlich erhöhen die stark gestiegenen Rohstoffpreise die entstehenden Kosten, so Herr Stahl.
Gemeinderat Pickl, erkundigt sich, woher der Strom für die Kläranlage kommt. Hierzu erklärt Herr Weissenberger, dass die Kläranlage diesen selbst produziert und dieser wieder eingespeist wird. Durch die Nutzung dieses Eigenstroms konnte der Ölverbrauch von 20.000 – 30.000 Liter auf ca. 5.000 Liter reduziert werden.
Herr Traub erkundigt sich, ob der verbleibende Klärschlamm wie gehabt nach Albstadt zur Verbrennung gebracht wird?
Herr Weissenberger bejahte dies und führte noch zusätzlich aus, dass das am Standort Albstadt umgesetzte Verfahren aus einem holzgefeuerten Biomasse-Heizkraftwerk und einem Niedertemperatur-Bandtrockner besteht und erläutert dies ausführlich.
Desweiteren erkundigt sich der Vorsitzende, nach dem Beschluss der Gammertinger Gemeinderäte.
Herr Weissenberger führte aus, dass nach reger Diskussion und etlichen Fragen sich das Gremium einstimmig für die Variante der Gaseinpressung entschieden hat.
Herr Traub befürwortet ebenso die Variante der Gaseinpressung als technisch sinnvollste Lösung.
Das Gremium gibt der vorgestellten Variante der Gaseinpressung zur Klärschlammumwälzung ebenfalls ihre Zustimmung und nimmt von der vorgestellten Investitionsmaßnahme Kenntnis.
TOP 2: Zweckverband Hochwasserschutz Laucherttal
- Beschluss eines Zeitplans zur Umsetzung der Maßnahmen gemäß Flussgebietsuntersuchung
Der Vorsitzende führt aus, dass aufgrund des Hochwasserereignisses im Jahr 2013 von neun Kommunen entlang der Lauchert und ihrer Zuflüsse eine gemeinsame Flussgebietsuntersuchung gemeinsam beauftragt wurde. Das beauftragte Büro Winkler & Partner legte im Jahr 2017 die Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchung vor. In der Summe wurden Hochwasserschutzmaßnahmen von knapp 4 Mio. EUR vorgeschlagen. Davon entfallen auf die Gemeinde Neufra 430.000 EUR. Bei der Bewertung der Kosten ist zu berücksichtigen, dass sie den Preisstand 2016 widerspiegeln und noch um die Baunebenkosten (Planungskosten, evtl. Grunderwerb) zu ergänzen sind. Dem Gremium liegt der Auszug der Flussgebietsuntersuchung vom Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH samt Plänen auf dem Gebiet der Gemeinde Neufra vor.
Zur Umsetzung der Maßnahmen gründeten die neun Gemeinden im Jahr 2021 den Zweckverband Hochwasserschutz Laucherttal. Das Regierungspräsidium Tübingen kündigte an, die Förderung der Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem Zuschusssatz von 63,6% fördern zu wollen. Grundlage für die Förderung ist die Aufstellung eines Bauprogramms des Zweckverbandes Hochwasserschutz Laucherttal. Das Regierungspräsidium Tübingen benötigt dieses – von der Verbandsversammlung beschlossene – Verbandsbauprogramm, um den Fördersatz formell und endgültig festzulegen. Erst nach der Festlegung des Fördersatzes durch das Regierungspräsidium können konkrete Förderanträge gestellt werden.
Um das Verbandsbauprogramm aufstellen zu können, braucht der Zweckverband von jeder Mitgliedsgemeinde die Angabe, wann die in der Flussgebietsuntersuchung genannten Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Da das Verbandsbauprogramm max. 8 bis 10 Jahre umfassen darf, sollte das Bauvorhaben bis spätestens 2030 umgesetzt sein.
Da Neufra in der Vergangenheit bisher von Hochwassern (auch 2013) verschont geblieben ist und vorher andere wichtige Aufgaben und Investitionen anstehen, schlägt die Verwaltung vor, die Umsetzung nicht prioritär anzugehen und deshalb erst im Jahr 2028 einzuplanen.
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob man unabhängig von den Kosten die 63,6 % Zuschuss bekommt.
Der Vorsitzende bejaht dies, der Zuschuss wird gewährt, wenn die Maßnahme umgesetzt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die in der Flussgebietsuntersuchung Lauchert genannten Maßnahmen für die Gemeinde Neufra im Jahr 2028 umzusetzen.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Der Vorsitzende informiert das Gremium über den Termin der nächsten Versammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Laucherttal am 26. Juli 2022.
TOP 3: Angelegenheiten des Gemeinderats
- Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Peter Türk
- Nachrücken von Herrn Michael Maier in den Gemeinderat
- Bestimmung eines Mitglieds aus dem Gemeinderat zur Verpflichtung des Bürgermeisters
I. Sachlage
1. Ausscheiden von Peter Türk aus dem Gemeinderat
Der Vorsitzende erklärt, dass Gemeinderat Peter Türk am 12. April 2022 bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat gestellt hat. Gemeinderäte haben als kommunal gewählte Mitglieder besondere Ehrenamtspflichten sowie eine besondere ehrenamtliche Stellung. Aufgrund dessen können Gemeinderäte vor Ablauf der Wahlperiode nicht durch einseitige Erklärung aus ihrem Amt ausscheiden. Ein vorzeitiges Ausscheiden ist nach §§ 16 und 31 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) nur „aus wichtigem Grund“ möglich. Der Gemeinderat muss zudem darüber Beschluss fassen, ob ein solcher Grund vorliegt oder nicht.
Konkret sehen § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 GemO eine 10-jährige Gemeinderatstätigkeit bzw. eine häufige oder lang dauernde berufliche Abwesenheit von der Gemeinde als wichtige Ausscheidungsgründe an.
Gemeinderat Peter Türk ist seit über 10 Jahren als Gemeinderat tätig. Aufgrund einer beruflichen Veränderung wird er sich ab 1. Mai 2022 werktags überwiegend auswärts aufhalten.
Somit liegen zwei wichtige Ausscheidungsgründe vor und Herr Türk ist gemäß seinem Antrag aus dem Gemeinderat zu verabschieden.
Daher bittet der Vorsitzende den Gemeinderat, den Wunsch nach Ausscheiden zu respektieren und bittet um Zustimmung.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Antrag von Gemeinderat Peter Türk vom 12. April 2022 wird festgestellt, dass „wichtige Gründe“ nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 6 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegen und Herr Türk somit antragsgemäß aus dem Gemeinderat ausscheidet.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
2. Nachrücken von Michael Maier in den Gemeinderat
Der Vorsitzende erklärt, dass nach § 31 Abs. 2 GemO die als nächste Ersatzperson festgestellte Person in den Gemeinderat nachrückt. Herr Michael Maier (Freudenweiler) ist nach dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl mit 464 Stimmen die nächste Ersatzperson und rückt für die noch verbleibende Legislaturperiode als Gemeinderat nach.
Feststellung von Hinderungsgründen
Vom Gemeinderat ist festzustellen, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO für ein Eintreten von Herrn Maier vorliegen.
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, die Michael Maier an einem Eintritt in den Gemeinderat hindern. Herr Maier hat eine Erklärung abgegeben, in der er ebenfalls bestätigte, dass ihm keine Hinderungsgründe bekannt sind.
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass für den nachrückenden Gemeinderat Michael Maier keine Hinderungsgründe nach den kommunalrechtlichen Vorschriften vorliegen.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
3. Bestimmung eines Mitglieds aus dem Gemeinderat zur Verpflichtung des Bürgermeisters
Die Verpflichtung wird nach § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied durchgeführt. Der Vorsitzende fragt das Gremium, ob die Wahl eines Gemeinderatsmitglieds zur Verpflichtung des Bürgermeisters geheim, mit Stimmzetteln, vorgenommen werden soll oder ob offen gewählt werden kann. Da kein Mitglied des Gemeinderats der offenen Wahl widerspricht, wurde der 1. Stellvertretende Bürgermeister Peter Pickl gefragt, ob er bereit dazu sei, die Verpflichtung des Bürgermeisters zu übernehmen.
Der 1. Stellvertretende Bürgermeister Peter Pickl übernimmt sehr gerne das Amt den Bürgermeister am 14. Juni 2022 zu verpflichten.
Das Gremium wählt mehrheitlich mit einer Enthaltung den 1. Stellvertretenden Bürgermeister Peter Pickl als Vertreter aus dem Gemeinderat, der den Bürgermeister in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung verpflichtet.
TOP 4: Bauangelegenheiten
a) Neubau eines Carports, Flst. Nr. 5406, Deißlesbergstr. 21, Neufra
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium den Bauantrag.
Nach Durchsicht der Unterlagen erteilt der Gemeinderat dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen.
b) Anbau eines Carports und Balkons an bestehendes Wohnhaus, Flst. Nr. 277/51, Ledergasse 38, Neufra
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Bauvorhaben.
Nach Durchsicht der Unterlagen erteilt der Gemeinderat dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen.
TOP 5: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges
a) Haushaltsplan 2022 und mittelfristige Finanzplanung 2023 - 2025
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass vom Landratsamt ein Schreiben vorliegt, in dem steht, dass gegen den Vollzug der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 keine Einwendungen erhoben werden. Es wurden ein paar kleine Anmerkungen geäußert und einige Verbesserungsvorschläge gemacht.
b) Aktion Stadtradeln
Bürgermeister Traub erläutert dem Gremium die Aktion STADTRADELN.
Stadtradeln ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob jemand bereits jeden Tag fährt oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs ist.
Mitmachen können alle, die in der teilnehmenden Kommune wohnen, arbeiten oder vor Ort in einem Verein tätig sind.
Unter www.stadtradeln.de/neufra können sich alle Teilnehmenden registrieren, einem bereits vorhandenen Team ihrer Kommune beitreten oder ein eigenes Team gründen.
Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die im Sinne der StVZO als Fahrräder gelten (mit oder ohne Motorunterstützung)
c) Dorffest
Der Vorsitzende berichtet, dass das Dorffest nicht wie geplant auf dem Kirchplatz stattfinden kann, da aufgrund der Sanierungsarbeiten der Rathausstraße, der Verkehr über die Kirchstraße umgeleitet werden muss.
d) Sanierung Rathausstraße B32 und L448 Neufra-Freudenweiler-Bitz
Der Vorsitzende gibt die geplanten Zeitfenster der 3 Bauabschnitte bekannt.
1. Bauabschnitt 11. Juli – 27. Juli
Rathausstraße (B32) bis Kreuzung Einmündung Kirchstraße
2. Bauabschnitt 28. Juli – 03. August
Rathausstraße(B32) ab Kreuzung Einmündung Kirchstraße bis Freudenweiler (L448)
3. Bauabschnitt 22. August – 09. September
Ortsausgang Freudenweiler nach Bitz (L448)
e) LKW - Verkehr Deißlesberg
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass nun die verkehrsrechtliche Anordnung umgesetzt worden sei und ein Schild bei der Bushaltestelle „Blickle“ angebracht wurde. Das bestehende Schild an der Einmündung Alte Steige wurde in diesem Zuge entfernt.
Das zusätzliche Schild am Kreisverkehr Gammertingen, ist ebenso beantragt und angeordnet und wird in Kürze folgen.
f) Biotopverbundsplanung
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass hierzu Angebote eingegangen sind.
Nach Bewertung durch das Landratsamt kann die Vergabe der Biotopverbundsplanung in der nächsten ordentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen werden.
g) Treffen von Hundebesitzer beim Grillplatz Schwandlich
Ein Ratsmitglied berichtet, dass sich immer wieder 6 – 8 Hundebesitzer aus Bitz am Grillplatz Schwandlich treffen und dort ihre Vierbeiner frei laufen lassen. Spaziergänger und Familien, die mit ihren Kindern dort ebenso verweilen, fühlen sich durch die freilaufenden Hunde gestört, besser gesagt sogar bedroht und bitten um eine Leinenpflicht.
Ein Ratsmitglied und die benachbarte Jägerschaft würde in diesem Bereich Schilder mit dem Appell, Hunde an die Leine zu nehmen anbringen. Ebenso bittet er den Vorsitzenden mit Herrn Schiele diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.
Der Vorsitzende verweist, dass außerhalb der Ortslage den Hundehaltern bis auf wenige Ausnahmen erlaubt sei, die Vierbeiner ohne Hundeleine laufen zu lassen. Diese Regelung tritt jedoch nur in Kraft, wenn der Besitzer jederzeit auf sein Tier einwirken kann. Er begrüßt den Vorschlag, der Anbringung entsprechender Schilder und wird Kontakt mit Herrn Schiele aufnehmen und diesen bitten, einen Artikel diesbezüglich im Gemeindeblatt Bitz zu veröffentlichen.
h) Abgebaute Zäune im Privatwald
Der Vorsitzende berichtet darüber, dass sich in den vergangenen Wochen zwei Rehe in abgebauten Zäunen, in Privatwäldern verheddert haben. Eines dieser Rehe konnte nur noch durch den Gnadenschuss von seinen Qualen erlöst werden.
Hier bittet ein Gemeinderat und der Vorsitzende die Waldbesitzer diese Zäune zu entfernen.
Der Vorsitzende wird hierzu im Amtsblatt einen Aufruf bringen.
i) Sanierung Fußweg zwischen Rathausstraße – Friedhofstraße
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, bis wann diese Baumaßnahme von der Fa. Müller umgesetzt wird.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Fa. Müller hier die Frist gesetzt wurde dies vor den Sommerferien zu erledigen. Leider erfolgte bisher noch keine verbindliche Terminzusage seitens der Fa. Müller.
j) Baumaßnahme Wendeplatte Friedhofstraße
Ein weiterer Gemeinderat erkundigte sich nach dem Grund der Baumaßnahme.
Bürgermeister Traub gibt bekannt, dass hier von der Bauausführenden Firma zwei Mängel behoben werden mussten. Zum einen hing ein Kanalhausanschluss durch. Dieser musste korrigiert werden. Zum anderen lag der Deckel des Wasserschachts in der Wendeplatte nur einseitig auf dem Konus auf. Auch dieser Mangel musste behoben werden. Die Kosten hierfür trägt die bauausführende Firma.
k) Eröffnung Bauernhof-Radtour
Ebenso erkundigte sich ein Ratsmitglied nach dem neuen geplanten Termin zur Eröffnung der Bauernhof-Radtour.
Herr Traub gibt bekannt, dass dieser auf 28. Juni geplant sei.