Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 13. Dezember 2022

icon.crdate13.01.2023

TOP 1: Bebauungsplan „Gammertinger Straße“, Gemarkung Neufra

- Fassung eines Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium die Sitzungsvorlage und stellte die PowerPoint Präsentation vom Planungsbüro Fritz & Grossmann vor.
Herr Laubenstein entschuldigte sich für die Sitzung.
Der Vorsitzende beschrieb das Vorhaben. Der Geltungsbereich umfasse bisher unbebaute Grundstücke, am östlichen Ortsrand von Neufra, die im Westen an die Gammertinger Straße und mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke angrenzt. Nach Nordosten steigt das Gelände leicht an. Dieser Geltungsbereich ist ca. 2,9 ha groß. Die Fläche wird z.Zt. landwirtschaftlich genutzt und ist derzeit als Außenbereich entsprechend § 35 BauGB zu bewerten. Als Bebauungsplanverfahren komme das Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB zur Anwendung.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung sei, ein neues Wohnquartier zu realisieren, um den Bauherren eine Zukunftsperspektive in ihrem Heimatort zu ermöglichen und der steigenden Nachfrage nach neuem Wohnraum gerecht zu werden. Das Innenentwicklungspotenzial der Gemeinde Neufra sei derzeit erschöpft. Bei allen noch bestehenden Baulücken handele es sich um private, nicht zur Verfügung stehende Flächen. Die Eigentümer der bestehenden Baulücken seien weder verkaufs- noch baubereit. Dies treffe auch auf potenzielle Erweiterungsflächen im Außenbereich zu. Daher ist die Gemeinde verpflichtet auf verfügbaren Flächen entsprechendes Baurecht für Wohnbauzwecke zu schaffen.
Die verkehrliche Erschließung der einzelnen Bauplätze solle über eine geplante innerörtliche Ringstraße erfolgen. Zudem können weitere Bauplätze direkt über die bestehende Gammertinger Straße erschlossen werden.
Das geplante Wohngebiet solle mit Einzel- und Mehrfamilienhäusern bebaut werden.
Im weiteren Verfahren wird der Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet.
Nach der einmonatigen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs werden die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahmen geprüft und behandelt. Anschließend können die Stellungnahmen im Gemeinderat beraten und abgewogen, sowie der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Der Abschluss des Verfahrens muss bis Ende 2024 erfolgt sein.
Nachdem keine Fragen aus dem Gremium gestellt wurden, gab der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Gammertinger Straße“ wird gefasst.
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB durchgeführt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

Das Gremium stimmt in allen drei Punkten der o.g. Beschlussfassung einstimmig zu.

TOP 2: Friedhofsentwicklung und -konzeption

- Beschlussfassung über die Neukonzeption
Der Vorsitzende stellt Frau Sinz-Beerstecher und Frau Fuchs vom Planungsbüro Freiraumconcept dem Gremium vor und übergibt nach ein paar einleitenden Worten an Frau Sinz-Beerstecher.
Diese präsentierte dem Gemeinderat ausführlich das Konzept der Friedhofsentwicklung. Dieses sei mit den Wünschen und Anregungen aus dem „Arbeitskreis Friedhof“ in 3 gesonderten Sitzungen entstanden. Die Sitzungen im Arbeitskreis seien sehr konstruktiv und informativ gewesen. Dort wurden grundlegende Ideen und Wünsche zur Friedhofsgestaltung gesammelt, diskutiert und priorisiert. Anhand dieser Ideensammlungen erstellten Frau Sinz-Beerstecher und Frau Fuchs das präsentierte Entwicklungskonzept. Die Grundform des bestehenden Friedhofs sei gegeben. Auf der bestehenden Grundlage der Grabfelder könne der Friedhof nach und nach zu einem Ort der Ruhe und Begegnung umgestaltet werden. Es sollen die bestehenden Wege saniert werden und neue Wege entstehen. Desweiteren sollen Sitzgelegenheiten und Beschattungen mittels einem durchgängigen Pflanzkonzept entstehen. Die Bestattungsformen werden ausgeweitet. Es sollen zukünftig Rasengräber (Einzel und Doppelgräber), Baumgräber, Urnenrasengräber und Urnenstelen angeboten werden. Das vorhandene Kriegerdenkmal soll mit einem Pflanzkonzept und Sitzgelegenheiten optisch aufgewertet werden. Die bestehenden Wasserzapfsäulen werden erneuert. Zwischen Parkplatz und Friedhof soll doppelseitig eine Baumallee gepflanzt werden. Die Friedhofsmauer soll rückgebaut und erneuert werden. Die seitlichen Mauerteile werden zum größten Teil durch Hecken ersetzt. Im Bereich entlang der Friedhofstraße soll wieder eine Mauer entstehen. Hierzu stellte Frau Sinz-Beerstecher 3 Varianten vor. Variante a) Betonmauer mit beidseitiger Natursteinverblendung, Variante b) Sichtbetonmauer und Variante c) Sichtbetonmauer in Kombination mit Heckenelementen.

Bürgermeister Traub bedankt sich bei Frau Sinz-Beerstecher und Frau Fuchs für die gelungene Planung.
Ein Gemeinderat merkte an, dass er bei den Rasengräbern (Bestattung mit Sarg) komplett auf Grabsteine verzichten würde, da erfahrungsgemäß sonst immer Schalen und Gestecke abgelegt werden.
Ein weiteres Ratsmitglied ist überrascht, wieviel unterschiedliche Bestattungsformen zukünftig angeboten werden sollen er stellt die Frage, wer zukünftig die Pflege auf dem Friedhof übernehmen soll? Durch die neue begrünte Anlage sei der Pflegeaufwand doch um einiges höher als bisher.
Der Vorsitzende stimmte dem Ratsmitglied im punkto Pflegeaufwand zu und meinte, dass hier zusätzliche Arbeitskräfte mittels Minijobber die Pflegearbeiten übernehmen könnten. Zu den unterschiedlichen Bestattungsformen gab der Vorsitzende zum Ausdruck, dass man das Konzept als ein langfristiges betrachten müsse. Es sei nicht nur für die nächsten 5 Jahre, sondern für die nächsten 10 – 20 Jahre ausgelegt. Aus der Bürgerschaft kommen beim Vorsitzenden immer wieder die Wünsche nach alternativen Bestattungsformen wie jetzt vorgeschlagen an.
Ein Gemeinderat, der sich ebenfalls im „Arbeitskreis Friedhof“ engagierte ergänzte, dass es sehr spannende Konzepte für die Friedhofsgestaltung gab und dies dort ausgiebig diskutiert wurde. Für ihn ist das vorgestellte Projekt sehr gelungen. Hier entstehe zukünftig eine Begegnungsstätte für Jung und Alt.
Nachdem keine weiteren Fragen mehr aus dem Gremium entstanden, gab der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschlussvorschlag:
Dem Konzept zur Friedhofentwicklung wie vorgestellt wird zugestimmt.
Die Fördermittel mittels Ausgleichstock werden beantragt. Nachdem die Höhe der bewilligten Fördermittel bekannt ist, werden die einzelnen Bauabschnitte festgelegt.
Das Gremium stimmt einstimmig dem vorgestellten Friedhofentwicklungskonzept zu und wird nach bekannt werden der Höhe des Ausgleichstocks die einzelnen Bauabschnitte festlegen.

TOP 3: Haushalt 2023 und mittelfristige Finanzplanung

- Vorberatung
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Kämmerer.
Dieser gab bekannt, dass der Abschluss 2022 nicht bei einem Minus von 381.000 €, sondern bei +- 0 € liegen wird. Doch die nächsten Jahre werden schlechter ausfallen. Die liquiden Mittel (Kontostände/Finanzierungmittelbestand) werden bei ca. 2,0 Mio. € liegen.
Der Entwurf 2023 sieht im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 5.213.432 € und ordentliche Aufwendungen von 5.443.330 € vor. Somit liegt das veranschlagte Gesamtergebnis bei einem geplanten Minus von 229.898 €.
Der Kämmerer erklärt nochmals, dass vor allem die Abschreibungen einer Gemeinde nicht vollständig erwirtschaftet werden können. Auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Land werden immer schlechter aus Sicht der Gemeinden.
Das Gesamtergebnis ist die zentrale Kennzahl in der Doppik. D.h. die Ressourcen und das Vermögen sollen nicht auf Kosten künftiger Generationen verbraucht werden. Der Waldhaushalt, der Feuerwehrhaushalt, der Schulhaushalt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung (kostendeckend), der Kindergartenabmangel und die Unterhaltungsmaßnahmen seien eingearbeitet.
Das sehr negative Ergebnis resultiere in Neufra vor allem aus den ebenso dramatisch gestiegenen Energiepreisen für Strom und Gas. Die Gemeinde Neufra treffe es da enorm, denn im Vergleich zu den Vorjahren steigen die Strom- und Gaspreise um das sechs- bis siebenfache an.
Der Entwurf 2023 sieht im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 4.878.744 € vor (ohne Auflösungsbeträge 334.688 €) und Auszahlungen in Höhe von 4.814.231 € (ohne Abschreibungen 629.099 €). Dies ergibt einen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt von 64.513 €. Diese sei vergleichbar mit der früheren Zuführungsrate.
Die geplanten Einnahmen aus Investitionstätigkeit liegen bei 618.600 € und die geplanten Ausgaben aus Investitionstätigkeit bei 1.484.450 €, das ergibt einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen von 1.123.850 €.
Im Saldo Ergebnishaushalt und Investitionstätigkeit ergibt einen veranschlagten Finanzierungsmittelbedarf von 1.059.337 €, hinzu kommen noch die Tilgungen in Höhe von 73.000 €. Dies bedeutet, dass die geplanten Investitionen im Finanzhaushalt noch ohne Kredite finanzierbar seien.
Das Ergebnis des Finanzhaushalts ist somit eine geplante Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes mit einem Minus von 1.132.337 € zum Ende des Haushaltsjahres.
Anders ausgedrückt, die Gemeinde Neufra hat im Jahr 2023 noch ein geplantes niedriges positives Ergebnis hinsichtlich des Ressourcenverbrauches und ein hohes negatives Ergebnis bei der Veränderung des Finanzmittelbestandes. Am Ende des Jahres 2023 wird sich somit der Kassenbestand um mehr als die Hälfte auf ca. 900.000 € verringern.
Der Schuldenstand kann weiter gesenkt werden von ca. 553.000 € auf ca. 480.000 € nach über 3,4 Mio. € Ende 1998!
Wie schon im letzten Jahr sei eine mittelfristige Planung nicht mehr möglich, nur kurzfristig, d.h. max. ein Jahr. Die jetzige Situation sei so dramatisch. Wie wird es weitergehen, das kann niemand voraussagen. Ein realistisches Planen sei schlicht weg nicht mehr möglich, so Herr Rominger.
Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs seien weder abschätzbar noch in gesicherten Zahlen darzustellen. Die Inflationsraten bewegen sich zwischen 7 und 8 Prozent und die Ausgaben steigen immer weiter an.
In den Jahren 2023 und folgende sind folgende Investitionsmaßnahmen geplant: Erwerb von Grundstücken (270.000 €), Breitbandausbau mit jährlich 77.000 €, der Investitionsanteil an der Kläranlage Gammertingen 83.600 €, Kanalmaßnahmen mit jährlich 50.000 €, die Friedhofsgestaltung mit 692.000 € und geplanten Fördermitteln von 200.000 € und Spielplätze mit 20.000 €.
Der Kämmerer bringt nochmals klar zum Ausdruck, dass normalerweise gilt:
„Wer bestellt, bezahlt auch! Aber dies gilt wohl nicht für den Bund und die Länder!
Diese Aussage gilt weiterhin und sollte nun endlich bei allen zukünftigen Entscheidungen vom Bund und Land eingehalten werden. Die Kommunalhaushalte werden immer mehr belastet. Der Punkt an dem es nicht mehr weitergeht, wird bald erreicht sein. Aber ohne die Kommunen ist der Bund und sind die Länder nichts. Die Umsetzung erfolgt immer auf der unteren Ebene. Hier muss einfach angesetzt werden. Enorm steigende Energiekosten, immens steigende Baukosten und vermutlich auch stark steigende Personalkosten und Sozialausgaben werden die erhöhten Steuereinnahmen deutlich übersteigen. Die Furcht vor einer Rezession und die damit verbundenen geringeren Steuereinnahmen könnten die Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit so stark beschränken, dass vieles nicht mehr leistbar ist.
Die Folgen wären nicht absehbar, Proteste, Demonstrationen oder gar Unruhen im Lande.
Soweit darf es aber nicht kommen!
Die Politik hat das Maß aus den Augen verloren, sie muss umgehend gegensteuern. Es werden aber weiter Beschlüsse gefasst, egal was es kostet. Die Finanzierbarkeit wird total vernachlässigt oder noch treffender gesagt, die Kommunen werden es schon schaffen.“
Die Belastungen für die Kommunen steigen von Jahr zu Jahr, insbesondere durch Beschlüsse mit einem Rechtsanspruch (zuerst der Kindergartenplatz und jetzt neu bei der Grundschule die Ganztagesbetreuung). Dem gegenüber steht jedoch nach wie vor ein teils erheblicher Sanierungs- und Investitionsrückstau, der sich nur schwer, wenn überhaupt, abbauen lässt. Die jetzigen Ziele wie Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Betreuung, Wohnungsbau, weitreichendere Sozialleistungen auf Bundes- und Landesebene können jedoch nur auf der örtlichen Ebene erfolgreich umgesetzt werden. Doch hierfür müssen die notwendigen Rahmenbedingungen in allen Fällen noch geklärt werden, insbesondere müssen Standards abgebaut bzw. geändert werden.
Doch Bund und Land entziehen sich dieser Verantwortung und lassen die Gemeinden im Regen stehen.
Die Lage der Kommunen ist nicht mehr ernst, sie sei bald hoffnungslos, so die mahnenden Worte des Kämmerers.
Nun bedankt er sich für die Aufmerksamkeit und gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Ein Gemeinderat erkundigte sich, was mit den Kommunen passiere die nichts mehr erwirtschaften können, wenn diese kein Geld mehr haben.
Der Vorsitzende führt aus, dass dann die betreffende Kommune unter Zwangsverwaltung unter Kontrolle des Landratsamts oder des Regierungspräsidiums gestellt würde.
Ein weiteres Ratsmitglied erkundigte sich, ob man sich bereits Gedanken in der Kommune gemacht habe in Hinsicht auf erneuerbare Energien.
Der Vorsitzende meinte, dass es hierzu bereits Überlegungen gibt, die nun dringend in Angriff genommen werden müssen.

Nachdem aus dem Gremium keine weiteren Fragen entstanden, stimmte das Gremium dem Entwurf des Haushalt 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung wie vorgestellt zu.

TOP 4: Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 GemO

- Beschlussfassung
Der Vorsitzende erklärt, dass laut § 78 Abs. 4 Satz 3 der Gemeindeordnung der Gemeinderat über die Annahme von Spenden entscheidet. In der Sitzung vom 12.09.2006 hat der Gemeinderat entschieden, dass dem Gemeinderat Einzelspenden bis zu einem Betrag oder Wert von bis zu 100,00 € jährlich zur Entscheidung über die Annahme vorzulegen sind. Über Spenden, die den Betrag von 100,00 € übersteigen entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall, diese sind somit bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat unter Vorbehalt anzunehmen.
Im Jahr 2022 gab es eine Spende unter 100,00 €. Am 21.01.2022 ging eine Spende in Höhe von 75,00 € ein.
Eine Spende über 100,00 € ging am 04.08.2022 in Höhe von 300,00 € ein.
Beide Spenden sind für die Jugendfeuerwehr Neufra zur Förderung der Jugendarbeit. Sachspenden gingen keine ein.
Der Vorsitzende bringt folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschlussvorschlag:
Die Genehmigung des Gemeinderats zur Annahme der in der Anlage aufgeführten Spenden wird erteilt.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 5: Bauangelegenheiten

a) Anbau an bestehenden Schuppen, Flst.-Nr. 4632/1, Ebinger Straße, Freudenweiler
Der Vorsitzende erläutert das Baugesuch. Aus Sicht der Verwaltung spreche nichts dagegen, das Einvernehmen zu erteilen.
Das Gremium stimmt dem Verwaltungsvorschlag, dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, einstimmig zu.

b) Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage Flst.-Nr. 509/10, Friedhofstraße
- Antrag auf Befreiungen
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Baugesuch.
Nachdem aus dem Gremium keine Fragen entstanden, wurden folgende Beschlüsse gefasst.

Beschlussvorschlag:
Dem Befreiungsantrag der Gaubenbreite von maximal 1/3 der Dachlänge (= max 3,90 m) auf 4,60 m zu verlängern und die Traufhöhe am Querbau auf 5,98 m zu gewähren und dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wird zugestimmt
Das Gremium erteilt dem Befreiungsantrag in beiden Punkten 1. Befreiung der Gaubenbreite sowie 2. Befreiung der Traufhöhe einstimmig das Einvernehmen.
Weiter erteilt das Gremium einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.

TOP 6: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

Breitbandausbau
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die OEW den Antrag zur Bewilligung des Breitbandausbau noch vor dem Förderstopp des Bundes einreichte und somit der geplante Breitbandausbau weiter gehe. Allerdings stehe die Bewilligung der Fördermaßnahme noch aus.