Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
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Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderats: Sitzung vom 24. Januar 2023

icon.crdate14.02.2023

TOP 1: Haushaltsplan 2023 und mittelfristige Finanzplanung 2023 - 2026

- Beschlussfassung
Nach kurzer Einleitung übergibt der Vorsitzende das Wort an den Kämmerer.

Dieser berichtet kurz über den Abschluss des Haushaltjahrs 2022.

Dieser wird bei einer schwarzen „Null“ liegen und nicht wie veranschlagt bei einem Minus von ca. 381.326 € im Gesamthaushalt.
Der Bestand der liquiden Eigenmittel zum 01.01.2022 betrug 1.937.566,72 EUR und zum 31.12.2022 sind es 1.869.775,32 EUR. Die Verschuldung 2022 hat sich unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungen auf 553.498,15 EUR verringert. (Ende 1998 war die Gemeinde noch mit über 3,4 Millionen Euro verschuldet.) Bei einer statistischen Einwohnerzahl von 1.845 (Stand 30.06.2021) beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung in der Gemeinde Neufra zum 31.12.2022 noch 300,00 EUR. Im Vorjahr lag diese noch bei 339,75 EUR.


Die Aufstellung des Haushalts 2023 erfolgt erneut unter noch schwereren Bedingungen als in 2022. Die Orientierungsdaten seien nicht mehr als nur unsichere Zahlen. Es sei weiterhin sehr fraglich, ob die Einnahmen auch wie geplant fließen werden. Die Ausgaben werden aufgrund der steigenden Inflation und der steigenden Energiepreise deutlich anwachsen. Es besteht weiterhin das Risiko, dass die deutsche Volkswirtschaft in eine tiefe Rezession abrutsche. Dies gilt nicht nur für Deutschland, sondern für viele andere Wirtschaftsnationen. Die Zukunft sei jetzt noch unsicherer als sie zuvor bereits war. Kämmerer Rominger, fügte noch hinzu, dass die gestiegenen Strom- und Gaspreise die Kommune bei den Ausgaben mehr als hart treffe. Hier sei eine Preissteigerung um das sechs- bis siebenfache im Vergleich zu den Vorjahren eingetreten!

Der Gesamtergebnishaushalt weist für das Haushaltsjahr 2023 Erträge in Höhe von 5.220.405 EUR und Aufwendungen in Höhe von 5.421.704 EUR aus. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis liegt somit bei -201.299 EUR. Erschwert wird der Haushaltsausgleich durch die Vorgabe, dass die Abschreibungen zu erwirtschaften sind. Diese betragen im Planjahr voraussichtlich 629.099 EUR. Abzüglich der aufgelösten Investitionszuwendungen und -beiträge mit 334.688 EUR sind somit 294.411 EUR mehr als bisher zu erwirtschaften, um der Vorgabe des § 77 der Gemeindeordnung zu entsprechen. Die somit noch verbleibenden, nicht erwirtschafteten Abschreibungen sind aus den allgemeinen Steuermitteln der Gemeinde zu decken, was dieses Jahr und auch in den kommenden Jahren nicht möglich ist, da die konjunkturellen und wirtschaftlichen Aussichten äußerst düster sind.

Im Gesamtfinanzhaushalt sind für das Haushaltsjahr 2023 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 4.885.717 EUR veranschlagt (ohne Auflösungsbeträge), die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 4.792.605 EUR (ohne Abschreibungen). Der Saldo von 93.112 EUR, um den die Einzahlungen die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigen, wird im neuen Haushaltsrecht als Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts bezeichnet.

Die Finanzierung der Investitionen in Höhe von 1.742.450 EUR erfolgt über die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit mit 718.600 EUR und dem Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt sowie gegebenenfalls durch Kredite. Der Finanzierungsmittelbedarf aus der in 2023 geplanten Investitionstätigkeit liegt bei 1.023.850 EUR. Aufgrund des Zahlungsmittelüberschusses von 93.112 EUR aus dem Ergebnishaushalt liegt der Finanzierungsmittelbedarf bei 930.738 EUR. Hiervon werden noch die Tilgungen von 73.000 EUR abgezogen und wir erhalten somit eine Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahrs von -1.003.738 EUR. Die Liquidität ist im Jahr 2023 gesichert. Es müssen weder Kassenkredite noch ordentliche Kredite aufgenommen werden.

Dies bedeutet für 2023, dass wir ein geplantes niedriges positives Ergebnis hinsichtlich des Ressourcenverbrauches haben und ein hohes negatives Ergebnis bei der Veränderung des Finanzmittelbestandes. Der Bestand an liquiden Mittel wird sich deshalb zum Ende des Jahres 2023 um mehr als die Hälfte auf ca. 866.000 EUR verringern.

Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2026
Laut dem Gemeindetag sei ein mittelfristiges Planen nicht mehr möglich, nur kurzfristiges, d.h. max. für ein Jahr. Die jetzige Situation sei nach wie vor dramatisch und keiner könne einschätzen wie es weitergehen werde. Ein realistisches Planen sei schlichtweg nicht mehr möglich. Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs sind weder abschätzbar noch in gesicherten Zahlen darzustellen. Die Inflationsrate bewegt sich derzeit zwischen 7 und 8 Prozent und die Ausgaben steigen immer weiter, so der Kämmerer.

Schwerpunkte in den nächsten Jahren sind insbesondere nachfolgende Maßnahmen:

  • Sanierung bestehendes Feuerwehrhaus mit Anbau Fahrzeughalle (2.+3. BA)
  • Modernisierung Hochbehälter Deißlesberg
  • Breitbandausbau in Neufra und Freudenweiler
  • Schaffung von Bauplätzen
  • Schaffung von Gewerbeflächen
  • Ausbau von Ortsstraßen
  • Erfüllung der Pflichtaufgaben

In der Finanzplanung von 2023 bis 2026 sind folgende Maßnahmen eingeplant:
Feuerwehrfahrzeug, Erwerb eines Gerätewagens GW in 2023 mit 250.000 EUR Ausgaben und 51.000 EUR Einnahmen (Fachförderung und Ausgleichstockmittel).
Sanierung bestehendes Feuerwehrhaus, 2.+3. BA ab 2027ff mit 1.873.000 EUR Ausgaben und 585.000 EUR Einnahmen (Fachförderung und Ausgleichstockmittel).
Breitbandausbau in 2023 bis 2025 mit je 77.000 EUR und ab 2026ff mit 500.000 EUR.
Kanalmaßnahmen mit je 50.000 EUR in 2023 bis 2026.
Beginn mit dem Ausbau von Ortsstraßen in 2024 mit 900.000 EUR Ausgaben und 200.000 EUR Einnahmen (Ausgleichstockmittel), ab 2027ff mit 3 Mio. EUR).
Friedhofsgestaltung mit Sanierung Friedhofsmauer in 2023 mit 692.000 EUR Ausgaben und 300.000 EUR Einnahmen (durch Ausgleichstockmittel).

Es sei jedoch nicht zu verkennen, dass diese enormen Investitionen nur durchgeführt werden können, wenn auch eine entsprechende Zuschussförderung gegeben sei. Ebenso müsse die Verbesserung der Infrastruktur und die Sanierung öffentlicher Gebäude angegangen werden.

Die Gemeinde ist nach wie vor bestrebt, den Schuldenabbau in den nächsten Jahren weiter zu führen bzw. die Nettoneuverschuldung auf Null zu beschränken. Dies wird aber in den nächsten Jahren bei weiteren Belastungen der Kommunen nicht mehr ohne Kassenkredite und Kreditaufnahmen zu meistern sein.

Die veranschlagten negativen Gesamtergebnisse ab 2023 bis 2026 (963.682 EUR) können durch die sehr positiven Gesamtergebnisse aus den Vorjahren durch die Entnahme aus den vorhandenen Rücklagen (1.096.114 EUR) ausgeglichen werden.
Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes ab 2023 bis 2026 von 2.433.234 EUR könne durch den derzeitigen Stand der liquiden Mittel von 1.869.775 EUR nicht ausgeglichen werden. Trotzdem wird in 2024 der Ausbau einer Ortsstraße als vorrangiges Vorhaben veranschlagt. Jetzt und in den kommenden Jahren seien keine Alternativen gegeben, um den Saldo von 563.459 EUR auszugleichen. Der Gemeinde fehlen aufgrund der sehr hohen Energiepreise für Gas und Strom jedes Jahr über 500.000 EUR! „Wir werden aber alles versuchen, dass es diesen großen Saldo nicht geben wird.“ Das wäre der Fall, wenn die Energiepreise wieder auf ein niedrigeres Niveau fallen würden oder sich eine Lösung im Kriegskonflikt in naher Zukunft abzeichnen würde.
Die Kommunen müssen den Drahtseilakt meistern, neben ihren klassischen Aufgaben akute und tagesaktuelle Pflichten wie die Versorgung der Flüchtlinge, der Kleinkindbetreuung, der schulischen Inklusion oder der Breitbandversorgung zu stemmen. Und das ohne ausreichende Unterstützung durch Bund und Land. Der Bund und vor allem das Land bedienen sich bei den Gemeinden, um ihre eigens verursachten Haushaltslöcher zu stopfen (wie z.B. Beschlüsse über Entlastungen der Bürger ohne die erforderliche Finanzierungsmittel bereitzustellen).

Die Kommunalhaushalte werden immer mehr belastet. Der Punkt an dem es nicht mehr weitergeht, sei bald erreicht. Aber ohne die Kommunen ist der Bund und sind die Länder nichts! Die Umsetzung der geforderten Maßnahmen erfolgt immer auf der unteren Ebene. Hier müsse einfach angesetzt werden. Enorm steigende Energiekosten, immens steigende Baukosten und vermutlich auch stark steigende Personalkosten und Sozialausgaben werden die erhöhten Steuereinnahmen deutlich übersteigen. Die Furcht vor einer Rezession und die damit verbundenen geringeren Steuereinnahmen könnten die Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit so stark beschränken, dass vieles nicht mehr leistbar sein wird. „Soweit darf es aber nicht kommen“, so der Kämmerer.
Aus seiner Sicht hat die Politik leider das Maß aus den Augen verloren, sie müsse umgehend gegensteuern! Es werden weiter Beschlüsse gefasst, egal was es kostet. Die Finanzierbarkeit wird hierdurch total vernachlässigt oder noch treffender gesagt, es wird vorausgesetzt, dass die Kommunen das alles schon schaffen werden. Das Maß an staatlichen Zusagen muss dringend auf den Prüfstand gestellt werden. Es müssen klare Prioritäten gesetzt werden. Wir, die Kommunen, fordern eine ehrliche Betrachtung des Leistbaren und des Notwendigen. Es darf nicht weiter passieren, dass man zunächst im Gesetzesblatt eine Aufgabe definiert und keine Antwort darauf hat, wie diese personell und finanziell ausgestaltet werden kann. Es gehört ebenfalls dazu, zu sagen, was nicht die Wichtigkeit hat, sofort angegangen zu werden. Das kann aber nur gelingen, wenn die Parteien endlich anfangen umzudenken und Entscheidungen nicht an die eigene Machterhaltung zu knüpfen. Es liegt auf der Ebene der Kommunen nicht am wollen, es liegt am Rechtsrahmen und an der personellen sowie finanziellen Ausstattung. Deshalb benötigen wir einen grundlegenden Neuordnungsprozess der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene und teils auch auf europäischer Ebene. Doch Bund und Land entziehen sich dieser Verantwortung und lassen die Gemeinden im Regen stehen.
Die Lage der Kommunen ist nicht mehr ernst, sie ist bald hoffungslos ….
Wir als Gemeinde müssen mit vielen Unsicherheiten und den prognostizierten erheblichen Mindereinahmen bei Bund, Land und Gemeinden planen. Ein ausgeglichener Haushalt sei derzeit nicht mehr möglich. Deshalb werden wir weiterhin solide haushalten, also nicht mehr ausgeben als eingenommen wird. Dies hat die Gemeinde Neufra in den vergangenen Jahren sehr gut beherzigt. Wie seither werden die geplanten Investitionen nur durchgeführt, wenn die Finanzierung gesichert sei. Dies könne nur durch Eigenmittel, Zuschüsse und in Einzelfällen durch Kreditaufnahmen erfolgen. Notwendige Maßnahmen zum Erhalt unserer Infrastruktur werden wir auch in Zukunft finanziell gesichert, wirtschaftlich sinnvoll und solide durchführen, so der Kämmerer.
Nach Beantwortung aller Fragen aus dem Gemeinderat werden nachfolgende Beschlüsse gefasst.
Beschlussvorschlag 1:
Der Vorsitzende schlägt vor, den Haushaltsplan 2023 mit nachfolgender Haushaltssatzung zu beschließen:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24. Januar 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushaltmit den folgenden Beträgen in EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 5.220.405
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 5.421.704
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -201.299
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -201.299
2. im Finanzhaushaltmit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.885.717
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.792.605
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 93.112
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 718.600
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.742.450
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.023.850
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -930.738
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -73.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -73.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.003.738

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 EUR.

§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge.

Neufra, 24. Januar 2023
Reinhard Traub
Bürgermeister

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung der Gemeinde Neufra für das Haushaltsjahr 2023.

Beschlussvorschlag 2:
Der Vorsitzende brachte nun die mittelfristige Finanzplanung von 2023 – 2026, wie vorgelegt, zur Abstimmung.
Auch die mittelfristige Finanzplanung von 2023 – 2026 wird vom Gremium einstimmig beschlossen.

TOP 2: Antrag auf Vereinsförderung

Antrag des Chors ImPuls auf Zuschuss für Klavinovakoffer und Noten
- Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium die Sachlage und spricht sich generell für eine Zusage der außerordentlichen Vereinsförderung aus, allerdings sollte zukünftig der Kauf von Noten vom Chor ImPuls selbst getragen werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zu, dem Chor ImPuls den Zuschuss über 315,35 € über die außerordentliche Vereinsförderung zu gewähren.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 3: Bauangelegenheiten

a) Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage, Flst. Nr. 5395/2, Von-Speth-Straße, Neufra
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Bauvorhaben. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.

b) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 509/13, Friedhofstraße, Neufra
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Bauvorhaben. Um den Zugang barrierefrei zu gestalten soll die Garage auf gleiche Höhe wie das Wohnhaus gebaut werden. Aufgrund des massiven Anstieges des Grundstücks in nordöstliche Richtung können die beiden Bauwerke nicht so gebaut werden, dass auf der Grenze ein flüssiger Geländeübergang stattfinden kann, da ansonsten die Steigung der Einfahrt zur Garage zu steil werden würde.
Um im nordöstlichen Bereich das Grundstück entsprechend nutzen zu können ist deshalb eine Stützmauer geplant. Der Geländeübergang entlang der Grenze könne somit nicht mehr absatzlos gestaltet werden. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, dem Befreiungsantrag zuzustimmen und dem Baugesuch das Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt der Befreiung zu und erteilt dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen.

c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport, Flst. Nr. 483/5, Friedhofstraße, Neufra
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium das Bauvorhaben. Für die Friedhofstraße liegt kein Bebauungsplan vor. Daher gilt § 34 BauGB. Der geplante Neubau passt sich der umliegenden Bebauung an. Somit spricht aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen, dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen.

TOP 4: Bekanntgaben, Anfragen, Sonstiges

a) Bewilligungsbescheid Breitbandausbau
Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass der Bewilligungsbescheid zum Breitbandausbau eingegangen sei.

b) Unterjährige ELR-Antragstellung bewilligt
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass zwei ELR-Anträge zur Grundversorgung mit insges. 208.150 € bewilligt wurden.