Aktuelles: Gemeinde Neufra

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Kontakt

Gemeindeverwaltung
Im Oberdorf 41
72419 Neufra
Telefonnummer: 07574 9300-0
Faxnummer: 07574 9300-39
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Hauptbereich

Aktuelles

Aus der Arbeit des Gemeinderat: Sitzung vom 23.07.2024 - neu gewählter Gemeinderat

icon.crdate19.09.2024

Gemeinderat

TOP 1: Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Gemeinderäte

Bürgermeister Traub gratuliert den Gewählten zur Wahl und wünscht ihnen für ihre Aufgabe viel Erfolg.

Bürgermeister Traub verpflichtet die Gemeinderäte einzeln mit folgender Verpflichtungsformel.

”Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.”

Er bekräftigt die Verpflichtung mit einem Handschlag und mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde.

Er führt aus, dass es wichtig sei, die Bürger frühzeitig an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen oder sie frühzeitig und umfassend über getroffene Entscheidungen zu informieren.

Er weist die Gemeinderäte auf ihre gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten hin. Als Grundpflicht gilt die allgemeine Treuepflicht. Das Amt ist gewissenhaft und verantwortungsbewusst, uneigennützig und ordnungsgemäß wahrzunehmen und die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Eng verbunden mit der Treuepflicht ist auch die Verschwiegenheitspflicht. In Angelegenheiten in denen Geheimhaltung vorgeschrieben ist, ist diese zu wahren. Dies dient zum Schutz des Bürgers und auch dem Schutz der Gemeinde. Die Befangenheitsvorschrift dient dazu, sachliche Entscheidungen zu sichern und die Gemeinde von Sonderinteressen sauber zu halten. Ein Befangenheitsgrund ist vor der Gemeinderatssitzung der Verwaltung mitzuteilen.

Bürgermeister Traub weist die Gemeinderäte auch auf ihr Recht auf Mitwirkung hin. Das Recht Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen, das Recht Fragen zu stellen usw.

Für die kommenden 5 Jahre wünscht er sich eine gute und offene Zusammenarbeit, sowie gemeinsam die Herausforderungen zu meistern, konstruktive, tragfähige Lösungen zu suchen und Neufra in eine gute Zukunft zu führen.

TOP 2: Wahl von zwei Stellvertretern des Bürgermeisters

Der Gemeinderat wählt Peter Pickl einstimmig als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters.

Der Gemeinderat wählt Paul Göckel einstimmig als 2. Stellvertreter des Bürgermeisters.

Herr Peter Pickl und Paul Göckel nehmen die Wahl an.

TOP 3: Wahl der Vertreter und Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gammertingen

Zu wählen sind zwei Vertreter sowie zwei Stellvertreter.

Die Gemeinderäte wählen Werner Schmitz und Katja Haug einstimmig als Vertreter im Gemeindeverwaltungsverband Gammertingen.

Die Gemeinderäte wählen Tobias Acker und Martin Emele einstimmig als Stellvertreter.

Alle nehmen die Wahl an.

TOP 4: Wahl der Vertreter in das Kuratorium des Kindergartens St. Josef

Die Gemeinderäte wählen Martin Gauggel und Christian Stauß einstimmig als Vertreter in dieses Gremium.

Beide nehmen die Wahl an.

TOP 5: Wahl eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Ferngasgesellschaft Albstadt-Gammertingen GmbH

Paul Göckel wird einstimmig gewählt und nimmt das Amt an.

TOP 6: Vergabe von Leistungen zur Fahrbahndeckensanierung in der Friedhofstraße

Bürgermeister Traub führt aus, dass in der Friedhofstraße im Rahmen einer Fahrbahndeckensanierung im Bereich Einfahrt Friedhofstraße bis Ortsende zweilagig und ab Ortsende bis zum Recyclinghof einlagig mit einer Spritzdecke überzogen werden soll. Zuvor wird eine Bitumenemulsion aufgetragen.

Es wurden von der Verwaltung 2 Angebote eingeholt.
Bewerber 1 Angebotspreis 39.121,23 €
Bewerber 2 Angebotspreis 50.160,00 €

Das Gremium beschließt einstimmig, den Auftrag an Bewerber 1, die Firma Hörmann GmbH aus Kempten, zum Angebotspreis von 39.121,23 € zu vergeben.

TOP 7: Bauangelegenheiten

a) Anbau an die bestehende Garage mit Neubau der Dachkonstruktion, Gartenstraße 9, Flurstück 1700/13.
Hierzu gab es keine Einwände oder Gegenstimmen.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

b)Kenntnisgabeverfahren Abbruch eines Wohnhauses, Hohenzollernstr. 35, Flurstück 251/9.
Der Gemeinderat nimmt vom Bauvorhaben zustimmend Kenntnis.